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IFHIAS BREAKING NEWS
26. März 2020
BREAKING NEWS - der Musik-HAMMER!

Aktuelle Sonderregelung bis die Fitness-Studios wieder eröffnen dürfen:
Alle unsere HEROES dürfen die jeweils aktuelle Release aus ihrem HERO Club mit der OFFIZIELLEN MUSIK online unterrichten!
Das gilt für
· HOT IRON®1
· HOT IRON®2
· HOT IRON® CROSS
· YONGA®
· KORCE®
Voraussetzungen bleiben (Detailinfos am Ende dieses Artikels von Frank Baumann):
· Mitglied im HERO Club des jeweiligen Programmes
· nur Live-Streaming-Angebote
· Angebot nur innerhalb einer geschlossenen Gruppe (separate Gruppe, nicht öffentlich einsehbar - sondern nur mit separater Einladung o.ä.)
· Keine Speicherung (auch keine 24 Stunden)
Sofern der Unterricht kostenfrei gegeben wird!
Sofern Geld für den Unterricht genommen wird sind Zahlungen an die GEMA erforderlich!
Daher gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Bezahlter Streaming-Unterricht aus dem eigenen Wohnzimmer (o. ä.): ein eigener GEMA-Vertrag ist notwendig
b) Online-Kurs aus dem Fitness-Studio (mit GEMA-Vertrag): es ist kein eigener GEMA-Vertrag notwendig. Dann allerdings kann man sich als Trainer von seinem Fitness-Studio auch bezahlen lassen. Dieses erbringt dann seinen Mitgliedern gegenüber eine Leistung, für die diese ja per Mitgliedsbeitrag zahlen.
Wir danken unserem Musik-Partner WOW Fitness Music! Frank Baumann hat unermüdlich für diese Lösung gekämpft!
Wir sind stolz, Euch auch in einer Lage wie dieser den besten Support bieten zu können! Gemeinsam schaffen wir alles!
Detailinformationen:
Nach wie vor müssen die Bildtonrechte (Synch-Rechte) direkt beim Verlag eingeholt werden, um Originalmusik in Videos zu benutzen, die online zur Verfügung gestellt werden. Die GEMA kann dieses nicht entscheiden, sondern nur die Verlage direkt.
Nach Rücksprache mit der Lizenzabteilung von Universal Music Publishing gibt es jedoch aktuell eine Kulanzregelung durch die Verlage. Zwar muss nach wie vor muss jeder einzelne Verlag entscheiden, ob es auch für sein Repertoire gilt. Jedoch werden sich wohl alle anderen anschließen.
Die einzige, ausschließlich während der Kontaktsperre und Schließung der Studios mögliche Option ist, dass Live-Streamings mit Originalmusik erlaubt sind, die folgendes erfüllen:
· keine Speicherung und Verfügbarkeit NACH der Ausstrahlung
· keine werbenden Informationen in der Ausstrahlung (z.B. Hinweis auf kostenpflichtige Angebote/Abos/Mitgliedschaften)
· Wenn Du persönlich den Stream machst (z.B. zuhause) brauchst Du einen Vertrag mit der GEMA oder die direkte Erlaubnis des Verlags zur öffentlichen Wiedergabe.
· Gleiches gilt für das Studio, wenn die Live-Streams in Deinem Studio stattfinden. Allerdings hat so gut wie jedes Studio so etwas
· keine kommerzielle Verwertung des jeweiligen Live-Streams.
Allerdings kann es sein, dass die Live-Streams abgebrochen werden, wenn der Algoritmus von Facebook, etc. urheberrechtlich geschützte Musik erkennt. Das ist nicht zu vermeiden.
(Information von WOW Music vom 24.03.2020)