ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR IFHIAS - VERANSTALTUNGEN, HOT IRON® Bedingungen, HOT IRON® HERO Club Bedingungen, YONGA® HERO Club Bedingungen, KORCE® HERO Club Bedingungen

IFHIAS International GmbH
Dieselstr. 1 A; DE-21465 Reinbek, Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Schumacher
in Folge als „IFHIAS Institut“ bezeichnet.

Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Als Anbieterin von Aus- und Fortbildungen für Group Fitness, Fitness- und Personaltrainer bieten wir unsere Seminare, Dienstleistungen und Produkte ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Für unsere HOT IRON®-Veranstaltungen gelten zusätzlich unsere Besonderen Zusatzbedingungen unter §§ 10 ff. dieser AGB.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden in ihrer Eigenschaft als Unternehmer.

(3) Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Teilnehmers bzw. Geschäftskunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungsangebote auf unserer Webseite: www.ifhias.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, diese Angebote bei uns zu buchen.

(2) Die Bestellung/Buchung des Geschäftskunden ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages.

(3) Die Anmeldung zu einer unserer angebotenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erfolgt ausschließlich online über unsere Website: www.ifhias.com.

(4) Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erklärt der Geschäftskunde, dass er über die ggf. angegebenen Zugangsvoraussetzungen verfügt und sich in gesunder, leistungsfähiger körperlicher Verfassung befindet. Dies schließt die 100%-ige Anwesenheit und angemessene aktive Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ein.

(5) Die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(6) Bei der Anmeldung über unsere Website erhält der Geschäftskunde unverzüglich eine Zugangsbestätigung per autorisierter Email. Die Zugangsbestätigung stellt dabei noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(7) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir dem Geschäftskunden die Anmeldebestätigung per Email, per Post oder per Telefax übersenden. Der Anmeldebestätigung ist ein Link zu einem Anbieter für Übernachtungsmöglichkeiten sowie eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort beigefügt. Diese Anbieter sind Fremdanbieter und haben mit dem IFHIAS Institut keine Verbindung. Informationen zur Veranstaltung können unserer Website: www.ifhias.com entnommen werden.


§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf unserer Webseite: www.ifhias.de bzw. den entsprechenden Katalogen veröffentlichten Lehrgangsgebühren. Die Gebühren verstehen sich dabei als Endpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). In den Lehrgangsgebühren enthalten sind lediglich der Preis der Veranstaltung, der Seminarunterlagen und der Teilnahmebestätigung.

(2) Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt. Gutscheine müssen zur Einlösung der Buchung im Original beigefügt und unter Angabe der Abonnements-Nummer mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist jeweils nicht möglich. Rabatte und Vergünstigungen aus Werbeaktionen schließen einander gegenseitig aus, d.h. für jede Buchung kann nur ein Rabatt bzw. eine Vergünstigung in Anspruch genommen werden. Paketbuchungen sind von Rabattvergünstigungen ausgeschlossen.

(3) Die Begleichung der Lehrgangsgebühren erfolgt ausschließlich per externem Zahlungsanbieter PAYONE. Die Gebühren sind bei Buchung fällig (unabhängig vom Veranstaltungstermin). Bei kurzfristigen Anmeldungen zu Veranstaltungen muss die Veranstaltungsgebühr bis zum Veranstaltungstag eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundeszentralbank zu fordern. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzuges an den Geschäftskunden versandt wird, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.


§ 4 Stornierung/Umbuchung

(1) Stornierungen einer unserer vom Geschäftskunden gebuchten Veranstaltungen müssen im Kundenkonto auf www.ifhias.com erfolgen. Für die Stornierung der Anmeldung seitens des Geschäftskunden werden folgende Mehrkosten erhoben:

· bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 48,00 Euro erhoben;
· bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der regulären Kursgebühren oder mind. 48,00 EUR zu leisten;
· eine spätere Stornierung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne vorherige Abmeldung sind 100 % der regulären Kursgebühr oder mind. 48,00 EUR zu leisten.


Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierung bei uns. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Versicherung bei einem Versicherungsanbieter.

(2) Umbuchungen können gegen eine Gebühr von 30,00 Euro inkl. MwSt. durchgeführt werden. Umbuchungen müssen im Kundenkonto auf www.ifhias.com erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem schriftlichen Umbuchungswunsch gleichzeitig der neue gewünschte Teilnahmetermin mitgeteilt bzw. gebucht wird. Ansonsten handelt es sich um eine Stornierung, die nur innerhalb der oben genannten Bedingungen möglich ist.

Für Schulungen mit E-Learning gilt: Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn die Schulung selbst gleich bleibt (also nur ein Umbuchen des Termins). Ein Umbuchen auf einen anderen Schulungsinhalt oder ein Stornieren ist mit Beginn des E-Learnings nicht mehr möglich.

(3) Bei einer Neu-Ausstellung von Rechnungen, Zertifikaten oder ähnlichen Bescheinigungen, die aufgrund von fehlerhaften Angaben seitens des Kunden bei der Buchung, dem Anlegen des Kundenkontos o.ä. erforderlich wird, wird eine Bearbeitungsgebühr ab 30 EUR (je nach Aufwand) erhoben.


§ 5 Änderungen
(1) Wir behalten uns vor, bei Eintreten von uns nicht zu vertretenen Umständen, z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, die Veranstaltung räumlich und/ oder zeitlich zu verlegen, einen adäquaten Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. Soweit möglich, geben wir dem teilnehmenden Geschäftskunden eine Woche vor der Veranstaltung Mitteilung hierüber.

(2) Im Falle der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung durch uns werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

(3) Wir behalten uns ebenfalls vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor und während des Seminars durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Auch behalten wir uns eine Änderung der im aktuellen Seminarprogramm abgedruckten Termine bzw. Zeiten sowie des Seminarortes vor. Über erforderliche Änderungen werden wir die teilnehmenden Geschäftskunden unverzüglich informieren.

(4) Weitergehende Ansprüche des teilnehmenden Geschäftskunden, insbesondere Schadenersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- und Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht.


§ 6 Veranstaltungsunterlagen / Urheberrecht
(1) Im Rahmen der Veranstaltungen überlassene Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt, sonst vervielfältigt oder veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sämtlicher Veröffentlichungen liegen bei uns und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch unsere Geschäftsleitung.

(3) Der Geschäftskunde gibt mit seiner Anmeldung eine Unterlassungserklärung dahingehend ab, dass er für Zuwiderhandlungen gegen unsere Urheberrechtsbestimmungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro schuldet. Weitergehende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Dem Teilnehmer ist es nach Besuch einer der IFHIAS Veranstaltungen verboten, das erworbene Knowhow zur Entwicklung, Mitentwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten zu nutzen, die in unmittelbarer Konkurrenz zum IFHIAS Institut bzw. eines seiner Programme stehen. Des Weiteren darf der Teilnehmer nicht für IFHIAS-Programme als IFHIAS-Repräsentant öffentlich werben, es vertreiben oder als Ausbilder bzw. Presenter auf Conventions oder Events für IFHIAS-Programme tätig werden. Als Vertragsstrafe gelten für den Erstfall 2.500 Euro, für jeden weiteren Fall 1.000 Euro als vereinbart.


§ 7 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Geschäftskunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbar, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haften wir nicht.


§ 8 Newsletter
(1) Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung wird der Name sowie die E-Mail-Adresse automatisch in den Informationsbereich eingetragen. Durch das Klicken des Buttons "Aus dem Newsletter austragen" im Newsletter, ist das Austragen jederzeit möglich.


§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

(2) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der IFHIAS International GmbH.


Besondere Zusatzbedingungen für HOT IRON® – Veranstaltungen:

§ 10 Persönliche Voraussetzungen
Mit der Anmeldung zur HOT IRON® Instructor-Ausbildung erklärt der Anwärter, dass er über eine Trainerausbildung im Bereich Fitness oder Aerobic (oder gleichwertige Kenntnisse) verfügt und sich in gesunder körperlicher Verfassung bei all unseren Aus- und Fortbildungen befindet. Dies schließt eine 100%ige Anwesenheit bei den Aus- und Fortbildungen ein.


§ 11 Kurszweck
Wir, die IFHIAS International GmbH, Dieselstr. 1 A, 21465 Reinbek, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Schumacher, sind Lizenznehmerin u.a. der geschützten Wortmarke HOT IRON®. Das IRON SYSTEM® und deren HOT IRON® Programme sind ein sportwissenschaftlich entwickeltes Trainingsprogramm und darf ausschließlich von unsererseits lizenzierten, speziell ausgebildeten und befähigten Instruktoren an Endverbraucher weitervermittelt werden.

Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb oder die Verlängerung der zum Angebot und zur Durchführung von Programmen des IRON SYSTEM® erforderlichen, zeitlich auf 8 Quartale begrenzten, HOT IRON® INSTRUCTOR-LIZENZ durch den Geschäftskunden. Mit dem Bestehen der praktischen Abschlussprüfung und der darauffolgenden Online- Theorieprüfung – eine Woche nach dem letzten Kurswochen- ende der HOT IRON®-Instructor-Lizenz Ausbildung – erwirbt der Teilnehmer das Recht, erst einmal für die Dauer von 4 Quartalen den geschützten Namen HOT IRON® zu nutzen, sich somit als HOT IRON® Instructor bezeichnen zu dürfen und als solcher HOT IRON® 1 und 2 sowie HOT IRON® CROSS an Endkunden zu vermitteln.


§ 12 Kursdauer
Die Ausbildung zum HOT IRON® Instructor dauert insgesamt vier Tage und findet an zwei Wochenenden statt. Sie endet mit dem Bestehen der praktischen Abschlussprüfung und der darauffolgenden Online-Theorieprüfung, eine Woche nach dem letzten Kurswochenende der HOT IRON®-Instructor-Lizenz Ausbildung.


§ 13 Ablauf der Kurse
(1) Die Ausbildung zum HOT IRON® Instructor hat nachfolgenden Ablauf:

· E-Learning 1: Vorbereitung Modul 1 online
· Präsenzausbildung Modul 1 (ein Wochenende)
· E-Learning 2: Nachbereitung Modul 1 und Vorbereitung Modul 2 online (E-Learning)/Prüfungssimulation Theorieprüfung online
· Präsenzausbildung Modul 2 (ein Wochenende) inklusive Lizenz-Praxisprüfung
· Lizenz-Theorieprüfung online


Vor Beginn der Ausbildung verpflichtet sich der Anwärter per vorbeugender Unterlassungserklärung, sich ohne gültige Lizenz nicht als HOT IRON®, bzw. HOT IRON® CROSS Instructor zu bezeichnen bzw. seinen Klassen den Namen HOT IRON® bzw. HOT IRON® CROSS zu geben.
Das E-Learning besteht aus mehreren Lernmodulen, die jeweils mit Lernerfolgskontrollen abschließen und ebenso wie die Präsenzphase zur Veranstaltung gehören. Die Lernerfolgskontrollen bestehen aus Fragen, die per Multiple Choice beantwortet werden sollen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Lernerfolgskontrolle erfolgt die Freischaltung für das folgende Lernmodul. Eine Zulassung zur jeweils folgenden Präsenzphase erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des kompletten vorangegangenen Vorbereitungsmoduls.
Die Praxisprüfung erstreckt sich über das komplette zweite Präsenzmodul. Hierbei werden sowohl eine oder mehrere Lehrproben als auch die Weiterentwicklung, das Lern- und Gruppenverhalten etc. des Prüflings in die Bewertung des Referenten einfließen. Die Theorieprüfung findet mittels Beantwortung von Multiple Choice Fragen nach dem Muster der Lernerfolgskontrollen statt. Erst nach Bestehen beider Prüfungen darf sich der Anwärter als HOT IRON® Instructor bezeichnen und für seine Klassen den geschützten Namen HOT IRON® verwenden.
Die Gültigkeit der Lizenz erstreckt sich im ersten Schritt über 4 Quartale ab Erteilung. Vor Ablauf des Jahres kann die Lizenz über das erfolgreiche Sammeln von Lizenzpunkten um weitere 4 Quartale verlängert werden.

(2) Der Ablauf der Veranstaltung "HOT IRON®enterTRAINment" stellt sich wie folgt dar:

· E-Learning: Vorbereitung Präsenzphase online
· Präsenzausbildung


Ob die Teilnahme erfolgreich war, wird durch den jeweiligen Referenten beurteilt. Hierbei werden sowohl eine oder mehrere Lehrproben als auch die Weiterentwicklung, das Lern- und Gruppenverhalten des Prüflings in die Bewertung des Referenten einfließen. Mit der erfolgreichen Teilnahme werden Lizenzpunkte zum Erhalt der HOT IRON® Instructor Lizenz gesammelt.


§ 14 Lizenzpunkte

Es müssen innerhalb von 8 Quartalen (also zwei Jahren) insgesamt 48 Punkte gesammelt werden.
WICHTIG: 12 Punkte müssen innerhalb der ersten 4 Quartale gesammelt werden. Anderenfalls verfällt die HOT IRON® Instructor Lizenz bereits nach 4 Quartalen. Eine Übernahme von mehr als 48 Punkten innerhalb der Lizenzdauer ist nicht möglich! Die Mehr-Punkte verfallen an dieser Stelle.

Punkte können wie folgt erlangt werden:

· Fortbildungen:


o HOT IRON® Ausbildung = 15 Punkte

o HOT IRON® enterTRAINment (Halbtages-Veranstaltung über 4 Stunden; E-Learning im Vorfeld) = 6 Punkte

o HOT IRON®Online Schulung (reines E-Learning ohne Live-Schulung) = 6 Punkte


· HOT IRON® Experts World:


o Je Quartal Mitgliedschaft: 3 Punkte


Besondere Zusatzbedingungen für die HOT IRON® Experts World


§ 15 Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der HOT IRON® Experts World ist grundsätzlich eine gültige „HOT IRON® Instructor“- Lizenz.

(2) Folgende Mitgliedschaften werden angeboten:

· EXPERT2 mit Kombi 1
· EXPERT2 mit Kombi 2
· EXPERT2 mit Kombi 3
· EXPERT3 mit Kombi 4


Die Kombi gibt dabei Aufschluss über die jeweils gewählte Trainingsplan-Kombination. Jede dieser Trainingsplan- Kombination ist an spezielle Qualifikationen des Teilnehmers geknüpft.

(3) Folgende Trainingsplan-Kombinationen können gebucht werden:
- Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 1

· Das Mitglied erhält quartalsweise jeweils eine neue Choreografie HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2, inkl. HOT IRON® Musik (passend für HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2). Mindestvoraussetzung für die Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 1 ist die HOT IRON® Instructor-Lizenz.


- Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 2

· Das Mitglied erhält quartalsweise jeweils eine neue Choreografie HOT IRON® 1 und HOT IRON® CROSS, inkl. HOT IRON® Musik (passend für HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2, Musik für HOT IRON® CROSS frei nach geschulter Spezifikation wählbar). Mindestvoraussetzung für die Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 2 ist die IRON CROSS Instructor-Lizenz oder die IRON SYSTEM® Instructor-Lizenz bzw. die HOT IRON® Instructor Lizenz ab 2018


- Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 3

· Das Mitglied erhält quartalsweise jeweils eine neue Choreografie HOT IRON® 2 und HOT IRON® CROSS, inkl. HOT IRON® Musik (passend für HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2, Musik für HOT IRON® CROSS frei nach geschulter Spezifikation wählbar). Mindestvoraussetzung für die Mitgliedschaft EXPERT2 mit Kombi 3 ist die IRON CROSS Instructor-Lizenz oder die IRON SYSTEM® Instructor-Lizenz bzw. die HOT IRON® Instructor Lizenz ab 2018


- Mitgliedschaft EXPERT3 mit Kombi 4

· Das Mitglied erhält quartalsweise jeweils eine neue Choreografie HOT IRON® 1, HOT IRON® 2 und HOT IRON® CROSS, inkl. HOT IRON® Musik (passend für HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2, Musik für HOT IRON® CROSS frei nach geschulter Spezifikation wählbar). Mindestvoraussetzung für die Mitgliedschaft EXPERT3 mit Kombi 4 ist die IRON CROSS Instructor-Lizenz oder die IRON SYSTEM® Instructor-Lizenz bzw. die HOT IRON® Instructor Lizenz ab 2018


(4) Folgende weitere Leistungen werden im Rahmen der IRON SYSTEM® Experts World Mitgliedschaft gewährt:

· quartalsweise Trainingspläne zum Ausdruck – komplett „vorchoreografiert“ auf die jeweils aktuelle HOT IRON® Musik (für HOT IRON® 1 und HOT IRON® 2)
· für die jeweils aktuelle Release: Lehrvideos und Tipps zu bestimmten Übungen (zeitlich begrenzte Dienstleistung)
· Auflistung in der IFHIAS Online Instruktorensuche


§ 16 Dauer der Mitgliedschaft
Der Abschluss der Mitgliedschaft erfolgt online im IFHIAS- Kundenkonto über ifhias.com. Dort wird die Art der Mitgliedschaft ausgewählt.
Die Mitgliedschaft läuft für 4 Quartale ab Buchung und verlängert sich um weitere 4 Quartale, wenn nicht schriftlich 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das IFHIAS-Kundenkonto. Unabhängig davon erlischt die Mitgliedschaft sofort, wenn die HOT IRON® Instructor Lizenz erlischt. Nach Kündigung bzw. Beendigung erlischt der Zugang zur Experts World mit all seinen Inhalten.
Im Einzelfall behalten wir uns unter Vorlage eines ärztlichen Attests seitens des Mitglieds vor, abweichende Kündigungsfristen gelten zu lassen, sofern der Gesundheitszustand des Mitglieds eine körperliche Tätigkeit verbietet.


§ 17 Mitgliedschaftsgebühren

Für die Buchung der jeweiligen Trainingsplan-Kombinationen fallen für eine Laufzeit von 4 Quartalen nachfolgende Gebühren an:

· 40 EUR (brutto) je Quartal für die Kombi 1, 2 oder 3, sofern eine Einmalzahlung für alle 4 Quartale erfolgt;
· 43 EUR (brutto) je Quartal für die Kombi 1, 2 oder 3, sofern eine quartalsweise Zahlung erfolgt;
· 50 EUR (brutto) je Quartal für die Kombi 4, sofern eine Einmalzahlung für alle 4 Quartale erfolgt;
· 53 EUR (brutto) je Quartal für die Kombi 4, sofern eine quartalsweise Zahlung erfolgt.


Die Begleichung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt bei Abschluss der Mitgliedschaft ausschließlich per externem Zahlungsanbieter PAYONE.


§ 18 Sonstiges
Es ist möglich, online ein Upgrade von EXPERT2 auf EXPERT3 vorzunehmen. Die Mitgliedschaft verlängert sich dadurch nicht. Ein Downgrade ist nicht möglich.


Besondere Zusatzbedingungen für YONGA® Experts World


§ 19 Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen
(1) YONGA® ist ein vorchoreografiertes Groupfitness-Programm und kann nur von Instruktoren angeboten und unterrichtet werden, die Mitglied in der YONGA® Experts World sind. Die Mitgliedschaft kann nach erfolgreicher Schulungsteilnahme abgeschlossen werden. Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der YONGA® Experts World ist demnach grundsätzlich eine erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung "YONGA® Basic".

(2) Folgende weitere Leistungen werden im Rahmen der YONGA® Experts World Mitgliedschaft gewährt:

· quartalsweiser Trainingsplan zum Ausdruck – komplett „vorchoreografiert“ auf die jeweils aktuelle YONGA® Musik
· Auflistung in der IFHIAS Online Instruktorensuche
· für die jeweils aktuelle Release: Lehrvideos und Tipps zu bestimmten Übungen (zeitlich begrenzte Dienstleistung)


§ 20 Dauer der Mitgliedschaft
Der Abschluss der Mitgliedschaft erfolgt online im IFHIAS- Kundenkonto über ifhias.com.
Die Mitgliedschaft läuft für 4 Quartale ab Buchung und verlängert sich um weitere 4 Quartale, wenn nicht schriftlich 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das IFHIAS-Kundenkonto. Nach Kündigung erlischt der Zugang zur YONGA® Experts World mit all ihren Inhalten.

Im Einzelfall behalten wir uns unter Vorlage eines ärztlichen Attests seitens des Mitglieds vor, abweichende Kündigungsfristen gelten zu lassen, sofern der Gesundheitszustand des Mitglieds eine körperliche Tätigkeit verbietet.

§ 21 Mitgliedschaftsgebühren
Für die Buchung der Mitgliedschaft fallen für eine Laufzeit von 4 Quartalen nachfolgende Gebühren an:

· 30 EUR (brutto) je Quartal, sofern eine Einmalzahlung für alle 4 Quartale erfolgt;

· 33 EUR (brutto) je Quartal, sofern eine quartalsweise Zahlung erfolgt;


Die Begleichung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt bei Abschluss der Mitgliedschaft ausschließlich per externem Zahlungsanbieter PAYONE.

Besondere Zusatzbedingungen für die KORCE® Experts World

§ 22 Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen
(1) KORCE® ist ein vorchoreografiertes Groupfitness-Programm und kann nur von Instruktoren angeboten und unterrichtet werden, die Mitglied in der KORCE® Experts World sind. Die Mitgliedschaft kann nach erfolgreicher Schulungsteilnahme abgeschlossen werden. Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der KORCE® Experts World ist grundsätzlich eine erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung "KORCE® Basic" bzw. der erfolgreiche Abschluss des E-Learnings "KORCE® Basic" für alle Instruktoren mit gültiger HOT IRON® Instructor Lizenz.

(2) Folgende weitere Leistungen werden im Rahmen der KORCE® Experts World Mitgliedschaft gewährt:

· quartalsweiser Trainingsplan zum Ausdruck – komplett „vorchoreografiert“ auf die jeweils aktuelle KORCE® Musik
· Auflistung in der IFHIAS Online Instruktorensuche
· für die jeweils aktuelle Release: Lehrvideos und Tipps zu bestimmten Übungen (zeitlich begrenzte Dienstleistung)


§ 23 Dauer der Mitgliedschaft
Der Abschluss der Mitgliedschaft erfolgt online im IFHIAS- Kundenkonto über ifhias.com.
Die Mitgliedschaft läuft für 4 Quartale ab Buchung und verlängert sich um weitere 4 Quartale, wenn nicht schriftlich 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das IFHIAS-Kundenkonto. Nach Kündigung erlischt der Zugang zur KORCE® Experts World mit all ihren Inhalten.

Im Einzelfall behalten wir uns unter Vorlage eines ärztlichen Attests seitens des Mitglieds vor, abweichende Kündigungsfristen gelten zu lassen, sofern der Gesundheitszustand des Mitglieds eine körperliche Tätigkeit verbietet.

§ 24 Mitgliedschaftsgebühren
Für die Buchung der Mitgliedschaft fallen für eine Laufzeit von 4 Quartalen nachfolgende Gebühren an:

· 30 EUR (brutto) je Quartal, sofern eine Einmalzahlung für alle 4 Quartale erfolgt;

· 33 EUR (brutto) je Quartal, sofern eine quartalsweise Zahlung erfolgt;


Die Begleichung der Mitgliedschaftsgebühr erfolgt bei Abschluss der Mitgliedschaft ausschließlich per externem Zahlungsanbieter PAYONE.

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